


Sowohl im Rahmen der Auflösung einer Beziehung als auch in den Bereichen Unterhalt, Sorgerecht etc. sind fachkundiger anwaltlicher Rat und kompetente Vertretung unerlässlich.
Notwendige Unterlagen, die schon zu einem Erstgespräch mitgenommen werden können und die für weitere rechtliche Schritte benötigt werden:
Für einen Scheidungsantrag wird die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch benötigt.
Für die Feststellung der Höhe des Unterhaltes nach einer Scheidung werden die Gehaltsbescheinigungen der vergangenen 12 Monate und der letzte Steuerbescheid bzw. bei Selbständigen die Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Jahre gebraucht.
Die Kosten für ein Erstgespräch
sind wie folgt:
Für ein Erstberatungsgespräch müssen Sie in der Regel
mit Gebühren in Höhe von 50,00 Euro bis 100,00 Euro, je nach
Gegenstandswert und Aufwand, rechnen. Die gesetzliche Höchstgebühr
beträgt
190,00 Euro plus Mehrwertsteuer. Falls Sie finanziell nicht
in der Lage sind die Anwaltskosten selbst zu tragen, bin ich Ihnen
gerne dabei behilflich
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen. In diesen
Fällen übernimmt
der Staat die Kosten.