Rechtsanwalt Frank Karstensen - Ihr Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht in Rendsburg

Sowohl im Rahmen der Auflösung einer Beziehung als auch in den Bereichen Unterhalt, Sorgerecht etc. sind fachkundiger anwaltlicher Rat und kompetente Vertretung unerlässlich.

Notwendige Unterlagen, die schon zu einem Erstgespräch mitgenommen werden können und die für weitere rechtliche Schritte benötigt werden:

Für einen Scheidungsantrag wird die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch benötigt.

Für die Feststellung der Höhe des Unterhaltes nach einer Scheidung werden die Gehaltsbescheinigungen der vergangenen 12 Monate und der letzte Steuerbescheid bzw. bei Selbständigen die Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Jahre gebraucht.

  • Es gibt auch einen Anspruch auf Unterhalt vor einer Scheidung - im so genannten Trennungsjahr -.
  • Unabhängig von einer Scheidung kann der Kindesunterhalt bei ehelichen und nichtehelichen Kindern, der Volljährigen- oder der Elternunterhalt einer Regelung bedürfen.

Die Kosten für ein Erstgespräch sind wie folgt:
Für ein Erstberatungsgespräch müssen Sie in der Regel mit Gebühren in Höhe von 50,00 Euro bis 100,00 Euro, je nach Gegenstandswert und Aufwand, rechnen. Die gesetzliche Höchstgebühr beträgt 190,00 Euro plus Mehrwertsteuer. Falls Sie finanziell nicht in der Lage sind die Anwaltskosten selbst zu tragen, bin ich Ihnen gerne dabei behilflich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen. In diesen Fällen übernimmt der Staat die Kosten.